Konzession: GASAG prüft Rechtslage und will BGH-Befassung

Zur teilweisen Rückversetzung erklärt der Kommunikationschef der GASAG-Gruppe, Rainer Knauber:

„Die Finanzverwaltung hat uns über die teilweise Rücksetzung des Gasnetz-Konzessionsverfahrens informiert. Wir analysieren den Sachverhalt und können zur juristischen Bewertung derzeit noch keine Stellung nehmen. Die rechtliche Situation wird damit nach unserer Einschätzung wohl eher nicht übersichtlicher.

Unabhängig davon würden wir uns nach heutiger Einschätzung zur Wahrung unserer Rechte selbstverständlich mit neuen Angeboten beteiligen. Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund unserer Erfahrung und Expertise auch weiterhin der geeignetste und nachgewiesenermaßen leistungsfähigste Wettbewerber mit den attraktivsten Angeboten sein werden.

Unsere Bemühungen, beim BGH eine höchstrichterliche Behandlung des Gasnetz-Konzessionsverfahrens zu erwirken, setzen wir in jedem Falle fort.“

AP-U-Luchner

Pressesprecherin

Ursula Luchner

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