Konzessionsabgabenstreit: GASAG sieht sich bestätigt

Das Landgericht Berlin hat noch nicht im Konzessionsabgabenstreit zwischen dem Land Berlin und der GASAG entschieden. Nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung deutliche Zweifel an der Begründetheit der Klage erkennen ließ, gilt es nunmehr die Entscheidung des Landgerichtes abzuwarten. Es wurde der 21. Februar 2018 als Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt.

Das Land Berlin hatte gegen die GASAG eine Stufenklage bezüglich der Konzessionsabgabe erhoben. Auf der ersten Stufe begehrte das Land Berlin die Erteilung von Auskünften zur Ermittlung der von der GASAG zu zahlenden Konzessionsabgaben für die Jahre 2009 - 2014 und auf der zweiten Stufe die Nachzahlung von Konzessionsabgaben. Das Land Berlin stützte seine Klage auf die Annahme, die getroffenen Vereinbarungen zur Konzessionsabgabe seien unwirksam. Diese wurden auf Wunsch des Landes nachträglich während des laufenden Konzessionsvertrags von 1993 zwischen den Parteien geschlossen. 

Die GASAG hat den Konzessionsvertrag und die getroffenen Vereinbarungen stets ordnungsgemäß erfüllt und die vereinbarte Konzessionsabgabe immer pünktlich und zuverlässig abgeführt. 

Warum sich das Land Berlin jetzt von der getroffenen Vereinbarung lossagen will und damit höhere Gaspreise in Kauf nimmt, ist unverständlich. Für die GASAG geht es in dem Rechtsstreit nicht nur darum, eine Nachzahlung zu vermeiden. Sie vertritt auch das Interesse ihrer Berliner Erdgaskundinnen und -kunden, denn die Konzessionsabgabe ist Preisbestandteil der Erdgastarife.

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