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Ihre Rechnung – alles auf einen Blick

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Die GASAG Rechnung - Prüfen Sie ruhig die Details.

Wir liefern Ihnen nicht nur zuverlässig unsere Produkte, sondern auch alle Informationen, die Sie brauchen.

GASAG-Rechnungen sind übersichtlich, einfach und verständlich. Das hat das Deutsche Institut für Energietransparenz bestätigt und uns für besonders kundenfreundliche Rechnungen mit der Note „SEHR GUT“ ausgezeichnet: „Die Rechnung der GASAG zeigt, wie man technische Daten und gesetzliche Informationspflicht verständlich und kundenfreundlich umsetzen kann.“ Das Ergebnis entstand durch eine Prüfung der Strom- und Gasrechnung durch Sachverständige und eine Gruppendiskussion von Energieverbrauchern. Weitere Informationen zur Auszeichnung und den überprüften Kriterien finden Sie hier.

Interaktive Rechnungserläuterung

Haben Sie Fragen zu einzelnen Positionen der Rechnung? Wir haben Ihnen Informationen hinterlegt. Laden Sie das gewünschte Dokument aus der Downloadliste und fahren Sie mit der Maus auf die entsprechende grün hinterlegte Ziffer und erhalten so weitere Informationen.

Häufigste Fragen zur GASAG Rechnung

Es ist möglich mit Ihnen einen Ratenplan zu vereinbaren. Haben Sie eine hohe Nachzahlung oder Forderung erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gern über das Kontaktformular (Thema: Rechnung – Ratenzahlung vereinbaren) Ratenzahlungsvereinbaren | GASAG.

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Im Onlineservice MEINE GASAG stehen Ihnen Ihre letzten Rechnungen als PDF-Dokument zur Verfügung. Wählen Sie einfach die Rechnung aus, die Sie herunterladen möchten.
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Sie müssen ihren Zählerstand nicht ablesen. Wenn Sie es wünschen, können sie uns ihren aktuellen Zählerstand selbstverständlich gerne mitteilen. 
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Sie erhalten Ihre Jahresrechnung zu einem festgesetzten Abrechnungstermin. Dieser wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Zur Jahresabrechnung wird Ihr Zählerstand vom Netzbetreiber abgelesen, damit Ihre Rechnung erstellt werden kann.
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Es fallen eine Servicegebühr von 10 Euro sowie Zinsen ab dem ersten Tag nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages an. Diese Beträge werden mit der ersten Rate fällig. Die Servicegebühr entfällt, wenn Sie eine Ratenzahlung über unseren Onlineservice abschließen.

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Bei laufendem Gas- oder Stromverbrauch muss der zu zahlende Rechnungsbetrag spätestens bis zur Erstellung der nächsten Rechnung bezahlt sein (Max. 11 Raten nicht über die nächste Rechnung hinaus). Offene Beträge aus Schlussrechnungen sind maximal bis zu 18 Raten möglich. Auf monatliche Abschlagszahlungen ist keine Ratenzahlung möglich.

Die Höhe der Mindestrate beträgt 25,00 Euro.

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Ihre Jahresrechnung setzt sich im wesentlichen aus drei Teilen zusammen.

  • Im ersten Teil finden Sie alle Vertragsrelevanten Angaben und einer Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift.
  • Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet.
  • Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.

Sollten Sie noch Fragen zur Thematik Rechnung haben, besuchen Sie unsere interaktive Rechnungserläuterung.

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Informationen zur Umrechnung erhalten Sie in unserer  interaktiven Rechnung.

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Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netz (Gas)- oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt.

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Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen was in Ihrer Rechnung eventuell nicht stimmt oder angepasst werden soll. Bei Korrekturen von Zählerständen oder Daten hilft uns z.B. ein Wohnungsübergabeprotokoll oder ein Foto des Gas- oder Stromzählers.

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In unserer interaktiven Rechnung finden Sie detaillierte Erklärungen für jeden Bereich in Ihrer Rechnung.
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Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Kontaktformular unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der abweichenden Adresse mit.

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Etwas stimmt mit Ihrer Rechnung nicht? Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und teilen uns mit, was wir für Sie tun können.
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Sie möchten wissen, ob der monatlich angesetzte Abschlag für Ihren Verbrauch passend berechnet wurde? Im Onlineservice MEINE GASAG können Sie jederzeit Ihren abgelesenen Zählerstand für eine Abschlagsüberprüfung mitteilen.

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Nein. Wir grenzen den Zeitraum zu einer Preisanpassung automatisch mit einem rechnerisch ermittelten Zählerstand ab. Gerne nehmen wir einen von Ihnen abgelesenen Zählerstand zu diesem Zeitpunkt über das Kontaktformular entgegen.

Für eine Zwischenrechnung muss eine Gebühr in Höhe von 12€ entrichtet werden.

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Häufigste Fragen zur Zahlung

Lässt Ihr Konto derzeit eine Überweisung nicht zu? Zahlen Sie doch einfach in bar. Unser Kundenzentrum auf dem EUREF-CAMPUS 23 - 24, 10829 Berlin hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10-18 Uhr für Sie geöffnet.
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Vermutlich konnten wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen. Bitte prüfen Sie folgende Aspekte:

Falsche oder keine Vertragskontonummer?
Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte hier.

Falscher Betrag?
Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag. 
 
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Bitte begleichen Sie rechtzeitig unsere Forderungen – wie beispielsweise Ihren monatlichen Abschlag. Die Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice MEINE GASAG.
 
Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck angeben - nur so können wir Ihren Betrag richtig zuordnen.
 
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen wir von Ihrem Konto ab. Sie brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern und sind mit allen Zahlungen automatisch immer auf dem Laufenden. Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat.
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Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE GASAG unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“.

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Bei der Preisanpassung zum 01.05.2022 werden wir Ihre Abschläge nicht automatisch anpassen. Dies erfolgt erst mit der nächsten Jahresrechnung. Wir empfehlen, vorsichtshalber den monatlichen Abschlag bereits ab dem 01.05.2022 um wenige Euro zu erhöhen, wodurch die Gefahr einer hohen Nachzahlung gebannt ist. Den Abschlag können unsere Kunden rund um die Uhr im Onlineservice MEINE GASAG anpassen.

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Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.

Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.

Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Diese Muster-Abwendungsvereinbarung (finden Sie hier) ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.

Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.
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In der Regel überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Sie möchten überprüfen, welche Bankverbindung aktuell hinterlegt ist oder möchten eine Bankverbindung ausschließlich für die Auszahlung angeben? Im Onlineservice MEINE GASAG können Sie bequem Ihre Bankdaten eingeben, ändern und auch jederzeit wieder löschen. 
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Ihre monatlichen Abschlagstermine und -beträge können sich nach Ihrer Jahresrechnung ändern. Prüfen Sie daher nach Erhalt genau, wann und in welcher Höhe Ihre neuen Abschläge fällig sind. Bei geänderten Abschlagshöhen veranlassen Sie bitte Ihr Jobcenter die Überweisungen anzupassen. Dafür benötigt das Jobcenter Ihre Rechnung und den neuen Abschlagsplan.
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Ihre Rechnung und Abschläge können Sie begleichen über Einzugsermächtigung, Überweisung oder Bar-Zahlung im Kundenzentrum. 

Einzugsermächtigung:
Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE GASAG ein SEPA-Lastschriftmandat.

Überweisung: 
HypoVereinsbank 
IBAN:   DE19 1002 0890 0002 6211 42   (Privatkunden)
IBAN:   DE94 1002 0890 0002 6211 50   (Geschäftskunden)
BIC:      HYVEDEMM488
Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.

Bar-Zahlung:
Unser Kundenzentrum auf dem EUREF-CAMPUS hat von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10-18 Uhr für Sie geöffnet.
 
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Wenn Ihr Geldinstitut unseren Zahlungsauftrag nicht ausgeführt hat, erhalten wir eine Information über die Rücklastschrift. Je nach Grund der Rücklastschrift pausieren wir das SEPA-Lastschriftmandat bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrages oder löschen das SEPA-Lastschriftmandat, um so Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu verhindern.  
 
Wir informieren Sie schriftlich über die Rücklastschrift und den Status des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Bitte überweisen Sie anschließend den offenen Betrag zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftkosten.  
Den aktuell offenen Betrag können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE GASAG einsehen. 
 
Wenn wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat lediglich pausiert haben, erfolgt nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages automatisch eine Reaktivierung – Sie brauchen nichts weiter unternehmen. 
 
Sollten wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat deaktiviert haben, können Sie uns nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages über den Onlineservice MEINE GASAG ganz einfach erneut ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
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Bei Zahlungsverzug des Kunden kann GASAG Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet. 

Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die GASAG von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form.

Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass der GASAG kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

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Das Datum, zu dem Sie den Betrag spätestens zahlen müssen, finden Sie auf der ersten Seite der Mahnung. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann und planen Sie deshalb genug Zeit ein. 
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