Die GASAG bietet Kunden auf Wunsch die Erstellung von einer Zwischenabrechnung zu einem Wunschtermin an. Hierzu wird mit dem Kunden eine schriftliche Abrechnungsvereinbarung geschlossen. Die Kosten für die Erstellung belaufen sich auf 12,00 Euro (brutto) je Zwischenabrechnung. Der zur Erstellung benötigte Zählerstand wird vom Kunden selbst abgelesen und der GASAG mitgeteilt.
Auf Wunsch bietet die GASAG dem Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung an. Die Kosten für diese unterjährigen Abrechnungen betragen 12,00 Euro (brutto) je Abrechnung. Eine Abrechnung ist kostenfrei. Hierzu wird mit dem Kunden, wie bei der Zwischenabrechnung, eine schriftliche Abrechnungsvereinbarung geschlossen. Die jeweils für die Erstellung notwendigen Zählerstände werden vom Kunden selbst abgelesen und der GASAG mitgeteilt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die GASAG Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet.
Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, die der GASAG von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form.
Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass der GASAG kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei allen Fragen können Sie uns telefonisch unter 030 7072 0000-0 erreichen.
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