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Sie heizen oder kochen mit dem Erdgas der GASAG? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie: Aufgrund von verbesserten Beschaffungskonditionen und veränderten Netznutzungsentgelten können wir unsere Erdgaspreise im Grund- und Ersatzversorgungstarif GASAG | ERDGAS Komfort senken1. Ein Vorteil, den wir gern an Sie weitergeben2. Das bedeutet für Sie: Der Arbeitspreis sinkt zum 01.03.2018 um 0,35 Cent/kWh3.
Einfamilienhausbewohner mit einem Verbrauch von beispielsweise 25.000 kWh sparen so rund 87 Euro jährlich. Für Berlinerinnen und Berliner mit einer durchschnittlichen Wohnungsgröße bedeutet dies eine jährliche Ersparnis von rund 42 Euro – wenn man von einem Verbrauch von 12.000 kWh ausgeht. Je nach Jahresverbrauch sinkt der Preis um bis zu 5,8 Prozent.
1 Bei Preisänderungen gilt § 5 Abs. 3 GasGVV: „Im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.“
2 Die Preissenkung erfolgt auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV.
3 Alle Preise und ausgewiesenen Kosten enthalten die derzeit gültigen Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Preise wurden auf vier Stellen nach dem Komma kalkuliert und bei der Preisdarstellung in diesem Schreiben kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Die hier bereitgestellten Preisdaten dienen ausschließlich Informationszwecken und werden nicht zum Bestandteil eines Vertrages.
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